03306/7987-0
Pflichtversicherung für Immobilienverwalter
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler tritt am 01.08.2018 in Kraft. Danach benötigen sogenannte ,,Wohnimmobilienverwalter“ eine Erlaubnis gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr.4 Gewerbeordnung.
Bereits tätige Verwalter haben dann nochmals 6 Monate Zeit, eine Erlaubnis zu beantragen. Statt des ursprünglich geplanten Sachkundenachweises wird eine Fortbildungspflicht eingeführt, die 20 Zeitstunden in drei Jahren umfasst. Wesentliche Voraussetzung der Erlaubnis ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Wir bieten Ihnen dazu den optimalen Versicherungsschutz mit der Vermögensschadenhaftpflicht für Immobiliendienstleister.
Die klassischen Berufsbilder Hausverwalter oder Immobilienmakler verändern sich: Neue Tätigkeitsbereiche kommen hinzu, gleichzeitig wächst die Zahl und Komplexität der gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen - und damit das Risiko, vom Auftraggeber für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen zu werden. Die Spezial Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Immobiliendienstleister deckt dieses Risiko für:
Diese Tätigkeitsbereiche können einzeln oder auch zusammen abgesichert werden:
Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nr.4 (GewO)
Versichert ist die Verwaltung von Wohnimmobilien oder von Mietverhältnissen für Dritte über Wohnraum einschließlich der Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter gem. § 27 Wohnungseigentumsgesetz
Schadenbeispiele:
Immobilienmakler
Versichert ist die Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Hypothekenmakler.
Schadenbeispiele:
Immobiliensachverständiger, -gutachter, -bewerter, -berater
Versichert ist die Tätigkeit als Sachverständiger, Gutachter, Bewerter und Berater ausschließlich auf dem Gebiet des
Grundstücks- und Wohnungswesens.
Schadenbeispiele:
Erweiteter Versicherungsschutz für Wohnimmobilienverwalter:
Versicherungsschutz besteht außerdem für:
Gegen Zuschlag mitversicherbar:
Wohnimmobilienverwalter
Jahresnettoumsatz: 200.000,00 €
Versicherungssumme: 500.000,00 €
Jahresbeitrag: 561,68 €( Erstjahresrabatt: Bei einer 3-jährigen Vertragslaufzeit – gekoppelt mit einer jährlichen Zahlweise sowie der Mitgliedschaft im DDIV – reduziert sich die Erstjahresprämie um 50 %.)