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        Pflichtversicherung für Immobilienverwalter

  •  marktgerechtes Deckungskonzept
  •  günstige Prämien
  •  schnelle Abwicklung

Hausverwaltung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobiliendienstleister

Pflichtversicherung für Immobilienverwalter

ReetdachhausDas Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler tritt am 01.08.2018 in Kraft. Danach benötigen sogenannte ,,Wohnimmobilienverwalter“ eine Erlaubnis gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr.4 Gewerbeordnung.
Bereits tätige Verwalter haben dann nochmals 6 Monate Zeit, eine Erlaubnis zu beantragen. Statt des ursprünglich geplanten Sachkundenachweises wird eine Fortbildungspflicht eingeführt, die 20 Zeitstunden in drei Jahren umfasst. Wesentliche Voraussetzung der Erlaubnis ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.


Wir bieten Ihnen dazu den optimalen Versicherungsschutz mit der Vermögensschadenhaftpflicht für Immobiliendienstleister.


Seien Sie versichert!

Die klassischen Berufsbilder Hausverwalter oder Immobilienmakler verändern sich: Neue Tätigkeitsbereiche kommen hinzu, gleichzeitig wächst die Zahl und Komplexität der gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen - und damit das Risiko, vom Auftraggeber für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen zu werden. Die Spezial Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Immobiliendienstleister deckt dieses Risiko für:

  • Wohn- / Gewerbeimmobilienverwalter und Facility Manager
  • Immobilienmakler
  • Immobiliensachverständige, -gutachter, -bewerter, -berater

Diese Tätigkeitsbereiche können einzeln oder auch zusammen abgesichert werden:

Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nr.4 (GewO)

Versichert ist die Verwaltung von Wohnimmobilien oder von Mietverhältnissen für Dritte über Wohnraum einschließlich der Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter gem. § 27 Wohnungseigentumsgesetz

Schadenbeispiele:

  • Verjährenlassen von Mietforderungen
  • unterlassene Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten bei mangelhaften Bauleistungen
  • mangelhafte Konzepte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • unterlassene Maßnahmen bei drohendem Leerstand

Immobilienmakler
Versichert ist die Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Hypothekenmakler.

Schadenbeispiele:

  • unzutreffende Auskunft über Baubeschränkungen oder über laufende Mietverträge sowie Kündigungsrechte
  • falsche Angaben über Rangstellung
  • Vermittlung eines zu Bauzwecken ungeeigneten Grundstücks

Immobiliensachverständiger, -gutachter, -bewerter, -berater
Versichert ist die Tätigkeit als Sachverständiger, Gutachter, Bewerter und Berater ausschließlich auf dem Gebiet des
Grundstücks- und Wohnungswesens.
Schadenbeispiele:

  • fehlerhafte Wertermittlung bei Gebäuden
  • Heranziehen unpassender Vergleichsmaßstäbe
  • falsche Analysen

Angebotsanfrage

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.


Was ist versichert?

Erweiteter Versicherungsschutz für Wohnimmobilienverwalter:

  • Mindestversicherungsumme 500.000 EUR
  • unbegrenzte Nachhaftung (Verstöße aus der Vertragslaufzeit bleiben auch nach deren Ende versichert)
  • einfaches Antragsverfahren

Versicherungsschutz besteht außerdem für:

  • das Ausweisen haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a EStG
  • die Vermittlung von Mietverträgen und die Entgegennahme von Mietkautionen
  • Schäden, welche durch Fehlbeträge bei der Kassenführung oder durch Verstöße beim Barzahlungsakt entstehen
  • das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln oder Codekarten. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf
  • Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern oder Schließanlagen sowie auf Kosten für notwendige
  • Objektsicherungsmaßnahmen, die infolge des Abhandenkommens entstehen (Sublimit 50.000 EUR)
  • die Tätigkeit als Ersatzzustellungsvertreter oder Vertreter des Ersatzzustellungsvertreters
  • die Auferlegung von Prozesskosten nach §49 Abs. 2 WEG
  • die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme des Verwalters mit den Verwaltungsbeiräten im Rahmen der
  • versicherten Tätigkeiten
  • die Inanspruchnahme in bedingungsgemäßem Umfang als Organ / Vertreter einer
  • Wohnungseigentumsgemeinschaft
  • die Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Erhaltung, Instandhaltung und Pflege des
  • Verwaltungsobjekts (vereinfachte Bauabnahme, aber auch der Selbstvornahme von Baumaßnahmen
  • (Sublimit 20.000 EUR)
  • die Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, soweit die Beendigung eines
  • Versicherungsvertrags auf der fahrlässigen Nichtzahlung der Prämie beruht oder soweit die Inanspruchnahme auf
  • Fehlern innerhalb von zwei Monaten nach Übernahme eines neuen Verwaltungsmandats beruhen
  • eine Vorsorgedeckung für den Verwaltungsbeirat eines neuen Objekts mit einer Versicherungssumme von
  • 50.000 EUR bis zur nächsten Eigentümerversammlung, max. 12 Monate
  • Kosten bei Reputationsschäden
  • bei Ansprüchen wegen Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen ausschließlich die entstehenden Abwehrkosten, Rechtsanwaltskosten gemäß RVG
  • die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung eigener schriftlicher Dokumente, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Tochtergesellschaften zur Auftragserledigung benötigen, soweit ein Dritter mit der Wiederbeschaffung beauftragt wurde (Sublimit 50.000 Euro)
  • den Einsatz des Internets zu beruflichen Zwecken. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, die durch unbefugte Eingriffe Dritter auf Daten und Informationen und die durch Programmviren oder sonstige Sabotageprogramme entstehen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seine Systeme, seine auszutauschenden, zu übermittelnden oder bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen oder –technik (z.B. Firewall oder Virenscanner), die dem Stand der Technik entsprechen, zu sichern oder zu prüfen.

 

Gegen Zuschlag mitversicherbar:

  • AGG-Baustein( Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz)

Prämienbeispiel

Wohnimmobilienverwalter
Jahresnettoumsatz:      200.000,00 €
Versicherungssumme: 500.000,00 €

Jahresbeitrag:                        561,68 €( Erstjahresrabatt: Bei einer 3-jährigen Vertragslaufzeit – gekoppelt mit einer jährlichen Zahlweise sowie der Mitgliedschaft im DDIV – reduziert sich die Erstjahresprämie um 50 %.)