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            Insolvenzanfechtung- was ist das?

  • Ihr Kunde meldet Insolvenz an.
  • Jetzt sollen Sie Geld an den Insolvenzverwalter zahlen?
  • Schützen Sie sich vor Insolvenzanfechtung!

Insolvenzanfechtung - die böse Überraschung

Unwissenheit schützt nicht vor Insolvenzanfechtung!

Sie haben Ware an einen Kunden verkauft oder eine Dienstleistung erbracht und die Bezahlung vom Kunden erhalten und gehen davon aus, dass Sie das verdiente Geld sicher in der  Tasche haben. Das denken wohl die meisten.
Aber Vorsicht! Meldet Ihr Kunde Insolvenz an, kann Ihre Entlohnung unter gewissen Umständen noch für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor Beginn des Insolvenzverfahrens zurückgefordert werden.

Für Sie wird es dann gefährlich, wenn Sie bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes von der Zahlungsunfähigkeit oder der schlechten Bonität Ihres Kunden wussten oder hätten wissen müssen.
Es reicht hier laut Gesetzgeber schon aus, wenn Ihr Kunde Sie um die Vereinbarung einer Ratenzahlung gebeten hat und es hin und wieder zu Zahlungsverzögerungen kam.


Das sagt der Gesetzgeber

Insolvenzordnung § 133 Vorsätzliche Benachteiligung
(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wusste, dass die  Zahlungsunfähigkeit  des Schuldners drohte und dass die Handlung die Gläubiger benachteiligte.


Konkret heißt das, dass Sie bei jedem neuen Auftrag prüfen müssten, ob Ihr Kunde zahlungsfähig ist und eine gute Bonität aufweist. Aber selbst eine Bonitätsprüfung kann nur eine Momentaufnahme liefern und nicht sagen, wie es um die Zukunft eines Unternehmens bestellt ist.


Hört sich komisch an, ist aber so.

Da fragt man sich natürlich, welchen Sinn und Zweck das Ganze hat. Denn auf den ersten Blick betrachtet ist das ja doch eine relativ unfaire Sache. Nur weil ein Kunde Insolvenz anmeldet, soll man ihm das bereits erhaltene Geld zurückerstatten?

Stellen Sie sich jedoch einmal folgende Situation vor: Sie sind Innenausstatter und richten das neue Geschäftsgebäude eines Kunden komplett ein. Sie haben Ihre Leistung komplett erbracht und eigentlich steht nur noch die Bezahlung des Kunden aus.
Dann werden Sie immer wieder vertröstet und erhalten letztendlich die Information, dass Ihr Kunde Insolvenz angemeldet hat und die offenen Forderungen daher nicht begleichen kann. Wie Sie dann aus weiteren Quellen erfahren, hat Ihr insolventer Kunde aber Rechnungen anderer Firmen bezahlt. Unter anderem die seines befreundeten Bauunternehmers, der ihm das Bürogebäude errichtet hat. Da stellt man sich dann schon die Frage, warum gerade der Bauunternehmer Geld bekommt, aber Sie nicht!Aus Sicht des Kunden mag man dieses Vorgehen vielleicht noch verstehen, da er zunächst die Forderungen seiner Freunde und Bekannten begleichen will. Ihnen jedoch hilft das aber herzlich wenig.
Genau vor solchen Situationen möchte der Gesetzgeber schützen. Es soll vermieden werden, dass bei einer bevorstehenden Insolvenz nur bestimmte Zahlungen getätigt werden und andere bewusst ausgelassen werden. Im Zweifel wären ja auch Sie froh, wenn Sie, wie alle anderen Gläubiger Ihr Geld erhalten und nicht einzelne Zahlungen bevorzugt getätigt werden und die restlichen Firmaen komplett leer ausgehen.
Das Ziel einer Insolvenz ist immer die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger.


Beispiel einer Rückforderung

Der Großbauer Herr Kufert lieferte regelmäßig Obst und Gemüse an den Gemüsehändler Herrn Maier. Im Mai 2016 bat Herr Maier den Großbauern um Vereinbarung einer Ratenzahlung, da er sonst der Zahlung leider nicht mehr nachkommen und auch andere Forderungen nicht begleichen könne.
Da sich die beiden schon einige Zeit kannten, ließ sich Herr Kufert auf die Ratenzahlungsvereinbarung ein und lieferte die Ware weiter wie gewohnt. Es kam zwar immer mal zu mehr oder weniger
großen Zahlungsverzögerungen, spätestens nach der zweiten Mahnung war aber immer gezahlt worden. Da sich die Situation des Gemüsehändlers verschlechterte, meldete dieser im November 2017 Insolvenz an.
Herr Kufert wurde daraufhin vom Insolvenzverwalter benachrichtigt und aufgefordert, die bereits erhaltenen Zahlungen zurückzuüberweisen. Dies sei notwendig, um keinen der Gläubiger zu benachteiligen.
Weil Herr Maier um Ratenzahlung gebeten und betont hatte, dass er die Rechnungen sonst nicht begleichen könne und es immer wieder zu Zahlungsverzögerungen gekommen war, soll Herrn Kufert die Zahlungsunfähigkeit seines Kunden laut Einschätzung des Insolvenzverwalters bekannt gewesen sein. Dies berechtigte zur Rückforderung der bereits erhaltenen Zahlungen.

Wie kann man sich dagegen absichern?

Eine Möglichkeit bietet eine sogenannte Warenkreditversicherung, die eine Absicherung gegen Forderungsausfälle aus Warenlieferungen, Dienstleistungen und Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers bietet. Mittlerweile kann man bei einigen Anbietern eine zusätzliche Absicherung für Forderungsausfälle aufgrund von Insolvenzanfechtungen absichern.
Im Ernstfall würden Sie dann die Summe der vom Insolvenzverwalter zu Recht angefochtenen Zahlung vom Versicherer zurück erhalten. Manchmal wird auch zusätzlicher Rechtsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche gewährt.
Da sich in vier Jahren eine sehr hohe Gesamtrechnungssumme bei allen Kunden ansammeln kann, können wir nur dringend raten, über eine entsprechende Absicherung nachzudenken.
Zudem kann es generell nicht schaden, wenn Sie folgende Punkte beachten, damit es erst gar nicht zu einer Rückforderung kommt:

  • Gewähren Sie keine langen Zahlungsziele, wenn Sie die Bonität des Auftraggebers nicht abschätzen können
  • Lassen Sie sich im Zweifel Sicherheiten vor Erbringung der Dienstleistung oder Lieferung der Ware geben (z.B. Zahlungsbürgschaften, Eigentumsvorbehalte)
  • Sollten noch offene Forderungen bestehen, erbringen Sie keine neue Leistung (oder nur gegen Vorkasse)

Wir helfen gerne mit weiteren Informationen und einem konkreten Angebot.

Minimieren Sie die Risiken Ihrer Firma!


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