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Wird der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben, verändert sich einiges. Das betrifft auch den Versicherungsbedarf.
Auch nach Beendigung der Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes bleiben viele Landwirte auf den Hof und nutzen Gebäude, Grund und Boden nun ausschließlich privat. Der bisherige Versicherungsschutz für den landwirtschaftlichen Betrieb ist oft so nicht mehr notwendig. Trotzdem wird auch weiterhin eine optimale Absicherung benötigt. Gleiches gilt natürlich, wenn man sich einen Resthof kauft, um dort zu leben.
Resthöfe werden in der Regel zu Wohnzwecken genutzt. Die typischen Gebäude, wie zum Beispiel Ställe, sind zwar noch vorhanden, werden vom Bewohner bzw. Eigentümer des Resthofs jedoch meist anderweitig genutzt, oft z.B. zur privaten Pferdehaltung oder als Ferienwohnungen.
Aber Achtung! Oft werden ehemalige landwirtschaftliche Gebäude als Abstellhallen/ Garagen für KfZ, Boote oder Caravans genutzt. Dann sollte man unbedingt die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes kennen!
Wir können dieses Problem jedoch versicherungstechnisch lösen. Lassen Sie sich vom Fachmann beraten. Wir sind natürlich auch der richtige Ansprechpartner für die aktive Landwirtschaft.